Schulleitung I Mitteilungen
Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021
- Details
- Geschrieben von H. Kemper
- Veröffentlicht: 20. Januar 2021
Die Briefe des Kultusministers G. H. Tonne (20.01.2021) wurden bereits über IServ an die Schulgemeinde weitergeleitet bzw. im Portal veröffentlicht. (Hier noch einmal die Ministerbriefe im Original: Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten und in vereinfachter Form
An der Oberschule Hohenkirchen können die Abschlussklassen (Jg. 10) sowie Abschlussschülerinnen und -schüler der Jahrgangsstufe 9 im wöchentlichen Wechsel beschult werden. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aber auch von der Präsenzpflicht befreien lassen. (siehe Information, Antrag).
Information, Antrag
- Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021 (Information)
- Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler bis zum 14.02.2021 (Antrag)
Für die Jahrgänge 5 bis 8 sowie die Nicht-Abschlussschülerinnen und -schüler aus Jg. 9 findet kein Präsenzunterricht statt. Diese Jahrgänge werden im Distanzlernen (Home-Schooling) beschult.
Übersicht
Notbetreuung durch die Schule
Für die Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet. Eine Anmeldung für die Notbetreuung ist gemäß den Vorgaben des Landes möglich (siehe unten).
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.